Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Zuschuss für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nicht vollzeitschulpflichtige Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bei Aufnahme in das Programm das 30.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Förderung kommt für Sie infrage, wenn Sie zu folgenden Personengruppen gehören: Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, ihre Ehepartnerinnen, -partner, Kinder und weitere Familienangehörige nach dem Asylgesetz anerkannte Asylberechtigte mit Aufenthaltserlaubnis Personen mit der sogenannten Flüchtlingseigenschaft Personen, die subsidiären Schutz gemäß Asylgesetz genießen und eine Aufenthaltserlaubnis haben Personen mit Aufenthaltstitel Personen mit Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach dem Asylgesetz, Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen mit Aufenthaltstitel, die im Rahmen des Familiennachzugs eingereist sind und die individuellen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Nicht förderfähig
- •Die Zuwendungen aus dem Garantiefonds erhalten Sie nur
- •wenn Sie keinen Anspruch auf andere Leistungen für denselben Zweck haben.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit