VeröffentlichtZuschuss
Meistergründungsprämie NRW
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz mit einem einmaligen Zuschuss.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Handwerksmeisterin oder -meister bei Ihrer Existenzgründung. Sie erhalten die Meistergründungsprämie NRW für die Neugründung oder Übernahme eines Betriebes oder wenn Sie sich mehrheitlich an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen beteiligen. Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 10.500. Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Beschäftigung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmers für mindestens 12 Monate.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die eine selbstständige Vollexistenz gründen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Durchführung einer Beratung zur geplanten Existenzgründung,positives Votum der zuständigen Handwerkskammer,Gründungskonzept
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 12.000 € – 10.500 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit stellen.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: 12.000 € – 10.500 €