VeröffentlichtZuschuss

Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung für die Errichtung von Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Programmdetails

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird. Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird. Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Voraussetzungen

Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,Funktionsschema der Kälte- oder Klimaanlage,Kälteleistungsberechnungen,Datenblätter der Verdampfer und Verflüssiger / Gaskühler

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein