VeröffentlichtZuschuss
Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung für die Errichtung von Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Programmdetails
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss / eine Förderung erhalten für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben wird. Ein Förderantrag ist über ein elektronisches Antragsformular einzureichen, das auf der Webseite des BAFA angeboten wird. Gefördert werden Kompressionskälte- und Kompressionsklimaanlagen, Ab- und Adsorptionsanlagen und adiabate Verdunstungskühlanlagen sowie zusätzlich: Anlagenkomponenten wie Luftkühler, Rückkühler, Systeme zur Nutzung der Kälteabwärme, Systeme für den Freikühlerbetrieb, Wärme- und Kältespeicher sowie die Einbindung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Voraussetzungen
Beachten Sie die Regelungen zur Antragsberechtigung, zu den Fördervoraussetzungen und Beihilfevorschriften in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung,Funktionsschema der Kälte- oder Klimaanlage,Kälteleistungsberechnungen,Datenblätter der Verdampfer und Verflüssiger / Gaskühler
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Förderanträge können bis zum Ende der Laufzeit der Förderrichtlinien gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: forschung, kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein