VeröffentlichtZuschuss
Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude
KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau
Aktualisiert vor 12 Tagen
Zuschuss für Unternehmen und Vermieter für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Wohngebäude. Basisförderung 30 %, mit Effizienzbonus bis 35 %.
Programmdetails
Das KfW-Programm 459 fördert Unternehmen und Vermieter bei der Umrüstung von Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden auf klimafreundliche Alternativen. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze. Basisförderung: 30 % der förderfähigen Kosten; mit Effizienzbonus für Wärmepumpen: 35 %. Maximale förderfähige Kosten: 30.000 Euro (erste Einheit) + 15.000 Euro (Einheiten 2–6) + 8.000 Euro (ab Einheit 7). Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer, Unternehmen, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, GbR und privatrechtliche Körperschaften.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 30.000 €
- Förderquote
- 35 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung
Förderregion
["Bundesweit"]
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: ["Bundesweit"]
- iAntragsteller: Unternehmen, Gemeinnützige Organisation
- €Förderbetrag: bis 30.000 €