VeröffentlichtZuschuss

Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude

KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau

Aktualisiert vor 12 Tagen

Zuschuss für Unternehmen und Vermieter für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehende Wohngebäude. Basisförderung 30 %, mit Effizienzbonus bis 35 %.

Programmdetails

Das KfW-Programm 459 fördert Unternehmen und Vermieter bei der Umrüstung von Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden auf klimafreundliche Alternativen. Förderfähige Anlagen: Solarthermieanlagen, Biomasse-Heizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen und Anschlüsse an Gebäude- oder Fernwärmenetze. Basisförderung: 30 % der förderfähigen Kosten; mit Effizienzbonus für Wärmepumpen: 35 %. Maximale förderfähige Kosten: 30.000 Euro (erste Einheit) + 15.000 Euro (Einheiten 2–6) + 8.000 Euro (ab Einheit 7). Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmer, Unternehmen, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Verbände, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, GbR und privatrechtliche Körperschaften.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 30.000 €
Förderquote
35 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufendes Programm; Umsetzung innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Unternehmen, Gemeinnützige Organisation
  • Förderbetrag: bis 30.000 €