VeröffentlichtZuschuss

Landarztprämienrichtlinie (LAPR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Aktualisiert vor 22 Tagen

Ärztinnen und Ärzte, die sich in medizinisch schlechter versorgten Regionen Bayerns niederlassen, können eine finanzielle Prämie erhalten.

Programmdetails

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit einer Prämie, wenn Sie in medizinisch schlechter versorgten Regionen vertragsärztlich tätig werden. Sie bekommen die Prämie, wenn Sie sich als Hausärztin oder Hausarzt, Frauenärztin oder Frauenarzt, Kinderärztin oder Kinderarzt, Augenärztin oder Augenarzt, Chirurgin oder Chirurg, Orthopädin oder Orthopäde, Hautärztin oder Hautarzt, HNO-Ärztin oder HNO-Arzt, Nervenärztin oder Nervenarzt, Urologin oder Urologe, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendpsychiaterin oder Kinder- und Jugendpsychiater niederlassen, Sie mit Kolleginnen und Kollegen der genannten Arztgruppen ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen oder Sie eine Filialpraxis gründen. Die Höhe der Prämie beträgt: als Ärztin/Arzt: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ (ohne Fachrichtung Psychotherapie) bis zu EUR 60.000, für eine Filialpraxis bis zu EUR 15.000, als Psychotherapeutin/Psychotherapeut: für eine Niederlassung oder Gründung eines MVZ mit der Fachrichtung der Psychotherapie bis zu EUR 20.000, für eine Filialpraxis EUR 5.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind zugelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.

Die bayerische Gemeinde, in der die Praxis gegründet wird, muss im Landarztprämiengebiet liegen und eine bestimmte Einwohnerzahl nicht überschreiten.

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 60.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: 5.000 € – 60.000 €