VeröffentlichtZuschuss

Zuwendungen zur Integration von Migranten

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Entwicklung in der Region.

Programmdetails

Förderfähige Organisationen können Mittel für folgende Initiativen erhalten: Information und Beratung für Migranten und Flüchtlinge, Stärkung von Selbstorganisation und Teilhabe, Förderung des interkulturellen Dialogs und Verständnisses, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus, Etablierung von Willkommenskulturen sowie zielgerichtete Familienintegrationsunterstützung. Weitere förderfähige Aktivitäten: Arbeitsvorbereitungsprojekte und Sprachprogramme wie Gesprächskurse oder Sprachcafés. Förderquote bis 85 %; Anträge bis 31. Oktober des Vorjahres.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (außer direkte Landesverwaltung) und privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.

Erforderliche Unterlagen

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 70.000 €
Förderquote
85 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, verein
  • Förderbetrag: bis 70.000 €