VeröffentlichtZuschuss
Zuwendungen zur Integration von Migranten
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migranten und Flüchtlingen sowie zur interkulturellen Entwicklung in der Region.
Programmdetails
Förderfähige Organisationen können Mittel für folgende Initiativen erhalten: Information und Beratung für Migranten und Flüchtlinge, Stärkung von Selbstorganisation und Teilhabe, Förderung des interkulturellen Dialogs und Verständnisses, Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus, Etablierung von Willkommenskulturen sowie zielgerichtete Familienintegrationsunterstützung. Weitere förderfähige Aktivitäten: Arbeitsvorbereitungsprojekte und Sprachprogramme wie Gesprächskurse oder Sprachcafés. Förderquote bis 85 %; Anträge bis 31. Oktober des Vorjahres.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche Körperschaften (außer direkte Landesverwaltung) und privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 85 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge bis zum 31. Oktober des Jahres vor Projektbeginn
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Öffentlich-rechtliche Körperschaften (ohne direkte Landesverwaltung), privatrechtliche Körperschaften mit Sitz in Sachsen-Anhalt, insbesondere Migrantenorganisationen und gemeinnützige Vereine
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- !Vorhabenbeginn: Noch nicht gestartet
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, verein
- €Förderbetrag: bis 70.000 €