VeröffentlichtZuschuss
Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Unternehmen in Deutschland können steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung beantragen.
Programmdetails
Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren. Stellen Sie dafür einen 'Antrag auf Bescheinigung eines FuE -Vorhabens' bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit. Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den 'Antrag auf Forschungszulage' stellen können.
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer).
Erforderliche Unterlagen
- Stammdaten des Unternehmens,Statistische Daten des Unternehmens
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können bis zum Ablauf von vier Jahren nach Entstehung der förderfähigen Aufwendungen gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Unternehmen, Forschungseinrichtungen