VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Aktualisiert vor 22 Tagen
In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss.
Programmdetails
Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ unterstützt die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und die Verbesserung von bestehenden Anlagen. Sie können hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums neu errichten oder modernisieren, auch mit Ladeanschluss für E-Bikes. Die Lösungen sind leicht zugänglich, witterungsgeschützt und diebstahlsicher. Förderfähig sind: die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen, die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen, der Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen, die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen), den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern, die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen. Über die Zusatzkomponenten hinaus können Investitionen für Maßnahmen an bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, gefördert werden.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt wurden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular im Original per Post,Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug),Aktueller Grundbuchauszug,Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort,Bemaßte Skizze,Fotos von der geplanten Aufstellfläche,Beschreibung der beantragten Maßnahme,Kostenvoranschlag/Angebote,Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug),Baugenehmigung, falls erforderlich,Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit,Zustimmung des Grundstückeigentümers (bei Antragstellung durch Mieter),WEG-Verwalter-Vollmacht (bei WEG),WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und mängelfrei einzureichen.
Förderregion
Hamburg
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hamburg
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: bis 60.000 €