VeröffentlichtZuschuss
Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Aktualisiert vor 22 Tagen
Unternehmen und Existenzgründer können Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen beantragen.
Programmdetails
Das Land Bremen unterstützt Sie auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für Ihre innovativen neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in den Bereichen Marktforschung und Wissenstransfer, Marktanalyse, Entwicklung von Marketing und Vertriebswegen. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdleistungen, maximal EUR 20.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Bremen
Antragsberechtigt
Unternehmen, Existenzgründer
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bremen
- iAntragsteller: unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: bis 20.000 €