VeröffentlichtZuschuss
JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Geprüft vor 46 Tagen
Das Programm unterstützt Kommunen bei der Initiierung lokaler Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen.
Programmdetails
Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.
Voraussetzungen
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Erforderliche Unterlagen
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 83.333 € – 300.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Hinweise zur Frist
- Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- €Förderbetrag: 83.333 € – 300.000 €