VeröffentlichtBürgschaft
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen.
Programmdetails
Die Bürgschaftsbank Sachsen übernimmt Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen, wenn die Beteiligungen ohne Garantien nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande kommen würden. Es werden vor allem Garantien für die Mitfinanzierung von Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekten, Kooperationen sowie die Auszahlung von Gesellschaftern übernommen. Die Beteiligung soll maximal EUR 1,25 Millionen (in begründeten Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen) betragen, wobei die Garantie 75 Prozent der Beteiligungssumme nicht übersteigen darf.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Beteiligung muss die Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz erwarten lassen und von einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft gewährt werden.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.250.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 1.250.000 €