VeröffentlichtZuschuss
KLIMOPASS
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 29 Tagen
Das Förderprogramm KLIMOPASS unterstützt Kommunen und kleine oder mittlere Unternehmen bei der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune und kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen. Das Förderprogramm KLIMOPASS besteht aus 3 Modulen. Sie bekommen die Förderung für: Einstiegs- und Vertiefungsberatungen sowie Schulungsmaßnahmen zum Thema Anpassung an den Klimawandel (Modul A), Vorbereitungsprojekte: Erarbeitung von Klimaanalysen, Erstellung von Verwundbarkeitsuntersuchungen und -bewertungen, Erstellung von Planungsgrundlagen zur klimawandelbezogenen Landschafts- und Siedlungsentwicklung, Machbarkeitsstudien für investive Modellprojekte sowie Anpassungskonzepte an die Folgen des Klimawandels (Modul B), Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen: Hitzeschutzmaßnahmen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen (zum Beispiel Fußgängerzonen), Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder investive Modellprojekte (Modul C).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Planungs- oder Verwaltungsverbände, Regionalverbände, Stadt- und Landkreise, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände in Baden-Württemberg, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Baden-Württemberg, gemeinnützige Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 200.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen elektronisch an die L-Bank gerichtet werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: kommune, unternehmen
- €Förderbetrag: 3.000 € – 200.000 €