Perlenfonds
Joachim Herz Stiftung
Fördermittel für Nachhaltigkeitsprojekte
Programmdetails
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Prototyping für die Zukunft : Kurse oder Module, in denen Studierende, Auszubildende und Schüler/Schülerinnen Prototypen für Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die soziale und ökologische Probleme adressieren.
- Social Entrepreneurship : Projekte, in denen Studierende, Auszubildende oder Schüler/Schülerinnen Geschäftsideen im Bereich Nachhaltigkeit entwickeln und sie in der Praxis umsetzen.
- Lokale Projekte mit Wirkung : Studierende, Auszubildende oder Schüler/Schülerinnen realisieren eigene Ideen, die ihre Nachbarschaft oder Stadt sozial und ökologisch verbessern –z. B. mit Recycling-Initiativen.
- Green Offices & Nachhaltigkeitsbüros stärken : Studierende oder Schülerinnen/Schüler führen selbst Initiativen durch, die Nachhaltigkeitsprojekte an Schulen und Hochschulen vorantreiben.
- Nachhaltigkeit in den Betrieb bringen : Auszubildende analysieren nachhaltige Entwicklungspotenziale in ihren jeweiligen Unternehmen und erarbeiten daraus Umsetzungsvorschläge.
- Green Skills erlernen : Studierende, Auszubildende oder Schülerinnen/Schüler erwerben praxisnah Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation.
Unterstützt werden Vorhaben, die das Engagement und die Teilhabe an Nachhaltigkeitsprozessen fördern und sich an Studierende im Bachelor- und Masterstudium, Berufsschülerinnen und -schüler, Auszubildende sowie Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufen I und II richten.
Außerdem fördert die Stiftung Ansätze, die jungen Menschen die nötigen Kompetenzen für eine nachhaltige Transformation vermitteln („Green Skills“). Entscheidend ist der Anwendungsbezug – die Projekte sollen nicht bei theoretischem Austausch und Wissensvermittlung stehen bleiben, sondern Ideen in die Umsetzung bringen.
Die breite Bevölkerung kann anteilig ebenfalls berücksichtigt werden, der Fokus sollte jedoch auf den genannten Zielgruppen liegen.
Folgende Formate und Themen sind denkbar:
Nachhaltige Ideen entwickeln und umsetzen:
Nachhaltigkeit an Schulen, Hochschulen und in Betrieben verankern:
Antragsberechtigte
Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Einrichtungen und Initiativen können sich mit laufenden oder neuen Projekten für eine Förderung bewerben. Für Hochschulen gilt: Bei Projekten im Hochschulkontext erfolgt die Abwicklung der Förderung über die Hochschulen direkt oder ggf. über im Rahmen des Projekts entstandene gemeinnützig anerkannte Initiativen. Für Schulen gilt: Anträge von Schulen werden bevorzugt über angegliederte Fördervereine eingereicht.
Die Förderung beinhaltet eine Projektfinanzierung in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Die Förderdauer für ein Projekt beträgt maximal drei Jahre, wobei die Fördersumme über den gesamten Zeitraum die maximale Fördersumme von 25.000 Euro nicht überschreiten kann.
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
ℹWeitere Informationen
- Link zum Fonds
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000 €
- Förderart / Bereiche
- BildungBildung für nachhaltige EntwicklungDigitalisierungKinder und JugendlicheUmwelt-/NaturschutzKlimaschutz und Tierschutz
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen, Vereine, Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: forschung, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: bis 25.000 €