VeröffentlichtZuschuss

Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Aktualisiert vor 24 Tagen

Förderung zur Deckung von Betriebskosten für integrative Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Programmdetails

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximal EUR 10.000. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhalten, durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10, mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen die Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.

Förderregion

Bayern

Antragsberechtigt

Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Bayern
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: bis 10.000 €