VeröffentlichtZuschuss
Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Aktualisiert vor 24 Tagen
Förderung zur Deckung von Betriebskosten für integrative Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Programmdetails
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie, wenn die Betriebskosten Ihrer integrativen Kindertageseinrichtung mit überörtlicher Bedeutung das 1,5-fache der staatlichen und kommunalen kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) übersteigen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent des ausgleichsfähigen Betriebskostendefizits je Einrichtung und Jahr, jedoch maximal EUR 10.000. Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen mit überörtlicher Bedeutung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fördermittel nach Maßgabe des BayKiBiG erhalten, durchschnittlicher Anstellungsschlüssel von mindestens 1:10, mindestens 7 behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder müssen die Einrichtung an mindestens 6 Monaten im Kindergartenjahr gleichzeitig besuchen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 10.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge können innerhalb von sechs Monaten nach Bestandskraft des Bescheids gestellt werden.
Förderregion
Bayern
Antragsberechtigt
Gemeinden und Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bayern
- iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: bis 10.000 €