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Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM)

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt

Zuschüsse für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Sachsen-Anhalt.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Landbewirtschafterin und Landbewirtschafter mit Mitteln der Europäischen Union und des Bundes bei der Durchführung von flächenbezogenen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Förderung des Ökolandbaus, Förderung mehrjähriger Blühstreifen und mehrjährige Blühflächen, Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, Förderung des Baumschnitts bei extensiven Obstbeständen, Förderung von Freiwilligen Naturschutzleistungen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Bezugsgröße der Förderung und beträgt jährlich zwischen EUR 6,50 und EUR 850,00 je Hektar oder Baum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Landwirte und ihre Zusammenschlüsse, die Flächen im Fördergebiet bewirtschaften und ihren Sitz in der EU haben.

Nicht förderfähig

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen
  • die nicht für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder stillgelegt sind.

Auf einen Blick

Förderbetrag
7 € – 850 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Landwirte, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: unternehmen, verband, verein
  • Förderbetrag: 7 € – 850 €
Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Sachsen-Anhalt (Richtlinie AUKM) – Förderprogramm | FörderBase