Energieforschungsprogramm – Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF unterstützt Forschungsarbeiten im Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung und Strahlenforschung mit Zuschüssen.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften.
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
Sie müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein.
Ihr Vorhaben besitzt wissenschaftlichen Fortschritt und es sind hohe Erfolgschancen vorhanden.
Sie integrieren in das Vorhaben Maßnahmen zur Nachwuchsförderung.
Sie nutzen die Ergebnisse des Projekts nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften