VeröffentlichtBürgschaft
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen
Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH
Aktualisiert vor 22 Tagen
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.
Programmdetails
Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründer mit einer Bürgschaft von ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft kann zur Finanzierung von Existenz- und Betriebsgründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Die Bürgschaft sichert normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab, bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro. Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige.
Der Sitz oder eine Niederlassung des Unternehmens muss in Niedersachsen liegen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 2.000.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Bürgschaft
Förderregion
Niedersachsen
Antragsberechtigt
kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Niedersachsen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 2.000.000 €