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Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen

Bürgschaftsbank Niedersachsen GmbH

Aktualisiert vor 22 Tagen

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen bietet Ausfallbürgschaften für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer an, die nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen.

Programmdetails

Die Bürgschaftsbank Niedersachsen entlastet Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründer mit einer Bürgschaft von ihrem Kreditrisiko. Die Bürgschaft kann zur Finanzierung von Existenz- und Betriebsgründungen, Unternehmensnachfolgen, Betriebserweiterungen und Betriebsmitteln eingesetzt werden. Die Bürgschaft sichert normalerweise bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab, bis zu einer Höhe von 2 Millionen Euro. Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige.

Der Sitz oder eine Niederlassung des Unternehmens muss in Niedersachsen liegen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 2.000.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Bürgschaft

Förderregion

Niedersachsen

Antragsberechtigt

kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, freiberuflich Tätige

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Niedersachsen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 2.000.000 €
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen – Förderprogramm | FörderBase