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Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in Mietwohnraum und Eigenheimen.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen und den dazugehörigen Grundstücken. Sie erhalten die Förderung für Bau- und Baunebenkosten, Installation von Photovoltaik, Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sowie Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 220.000 pro Wohnung oder Eigenheim. Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 pro Wohnung betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 220.000 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: privatperson, unternehmen, verein
- €Förderbetrag: 5.000 € – 220.000 €