VeröffentlichtZuschuss | Darlehen
Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten
Film- und Medienstiftung NRW
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Konzept- und Prototypentwicklung sowie die Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Konzept- und Prototypentwicklung sowie bei der Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten. Sie erhalten die Förderung für Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und für Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen. Die Höhe der Förderung beträgt für Konzeptentwicklung bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Kosten, höchstens jedoch EUR 20.000 je Einzelprojekt, für Prototypenentwicklung bis zu 50 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 80 Prozent Ihrer veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens jedoch EUR 80.000 je Einzelprojekt, sowie bei besonders aufwendigen Vorhaben bis zu EUR 100.000, für Produktion bis zu 50 Prozent Ihrer veranschlagten förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 500.000 je Einzelprojekt. Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Projekte müssen die Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllen und qualitativ förderungswürdig sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Beratungsgespräch
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss | Darlehen
- Hinweise zur Frist
- Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: 20.000 € – 500.000 €