VeröffentlichtZuschuss
GreenEconomy.IN.NRW – Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Vorhaben zur Entwicklung umweltschützender, ressourceneffizienter und klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben zum Klima- und Umweltschutz, zur Ressourcenschonung, zirkulären Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich in folgenden Themenschwerpunkten: Umweltwirtschaft: Innovationen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen, Circular Economy: Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und der Entwicklung zirkulärer Produkte und Geschäftsmodelle, Klimaanpassung: Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 80 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent, für mittlere Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 75 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 60 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent, für Großunternehmen bei Zusammenarbeit mit KMU höchstens 65 Prozent bei Verbundvorhaben im Bereich der technischen Innovationen und höchstens 15 Prozent bei Prozess- und Organisationsinnovationen sowie für Akteurinnen und Akteure, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen), 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 90 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Einreichungsrunden: 1. bis 18.4.2023, 2. bis 18.1.2024, 3. bis 14.10.2024
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: unternehmen, verein