VeröffentlichtZuschuss

Moderne Sportstätte 2022

Land Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Investitionsmaßnahmen an Sportstätten mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen an Sportstätten. Sie erhalten die Förderung für Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und Sportanlagen, die begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, digitaler Modernisierung, der Herstellung von Barrierefreiheit/Barrierearmut und von Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Gesamtfördervolumen zwischen 50 und 90 Prozent (in Ausnahmefällen bis 100 Prozent). Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000. Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige, rechtsfähige Sportorganisationen, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie natürliche Personen.

Die Notwendigkeit der Investitionsmaßnahme muss nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizzen,Kosten- und Finanzierungspläne

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Sportorganisationen, Gemeinden, natürliche Personen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, kommune, privatperson
  • Förderbetrag: ab 10.000 €