VeröffentlichtZuschuss
Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
Programmdetails
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Beratungen zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen. Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche: Strategieentwicklung, in- und ausländische Märkte, Digitalisierung des Geschäftsmodells, Personalentwicklung und Fachkräftesicherung, Wissensbilanz, Unternehmensnachfolge sowie Umweltberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag. Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu EUR 8.000 förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ und „Unternehmensnachfolge“ bis zu EUR 10.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Nachweis über Beratungsbedarf
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 8.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Sachsen
Antragsberechtigt
Existenzgründer/in, Unternehmen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen
- iAntragsteller: unternehmen
- €Förderbetrag: bis 8.000 €