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Mittelstandsförderung – B.I.3 – Betriebsberatung/Coaching

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Der Freistaat Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Programmdetails

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Beratungen zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen. Die Förderung erhalten Sie für folgende Bereiche: Strategieentwicklung, in- und ausländische Märkte, Digitalisierung des Geschäftsmodells, Personalentwicklung und Fachkräftesicherung, Wissensbilanz, Unternehmensnachfolge sowie Umweltberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt im Direktverfahren bis zu 40 Prozent und bei Antragstellung über einen Qualitätssicherer bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 350,00 pro Tag. Pro Kalenderjahr sind Maßnahmen bis zu EUR 8.000 förderfähig, bei den Schwerpunkten „in- und ausländische Märkte“, „Personalentwicklung und Fachkräftesicherung“ und „Unternehmensnachfolge“ bis zu EUR 10.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Beratungsbedarf für mindestens 5 Tagewerke in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Nachweis über Beratungsbedarf

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 8.000 €
Förderquote
40 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Existenzgründer/in, Unternehmen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: bis 8.000 €