VeröffentlichtZuschuss | Darlehen

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Modernisierung von vermietetem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.

Programmdetails

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Modernisierung (einschließlich einer klimagerechten Modernisierung) von vermietetem Wohnraum für Haushalte, die sich aus eigener Kraft am Markt nicht angemessen versorgen können. Sie erhalten die Förderung für folgende Bau- und Modernisierungsmaßnahmen: nachhaltige Einsparung von Energie und Wasser, Nutzung alternativer oder regenerativer Energien für Heizung und warmes Wasser, nachhaltige Erhöhung des Wohnungswerts oder Verbesserung der Wohnverhältnisse, Erweiterungsanbau an einem bestehenden Gebäude zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau eines Aufzugs, barrierefreies Wohnen, Wohnumfeldmaßnahmen (wie den Bau von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen), Instandsetzung im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung klimagerechte Modernisierung von Wohnraum, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird. Sie erhalten die Förderung als Darlehen und Tilgungszuschuss.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder sonstige dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen.

Die Wohnungen müssen für eine dauernde und angemessene Wohnraumversorgung bestimmt sein und bestimmte Wohnflächenobergrenzen einhalten.

Mieter müssen eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorlegen und Einkommensgrenzen einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Energieeffizienz-Expertise

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 175.000 €
Förderquote
25 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss | Darlehen
Hinweise zur Frist
Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen

Förderregion

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtigt

Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Rheinland-Pfalz
  • iAntragsteller: unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: 5.000 € – 175.000 €