VeröffentlichtDarlehen
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Mobilität in Deutschland.
Programmdetails
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Umsetzung von Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen im Bereich der Mobilität in Deutschland. Sie erhalten das Darlehen für Investitionen in klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge, klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft, nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität. Sie können ein Darlehen von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, maximal 50.000.000 EUR pro Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, bis zu 10 Jahre mit höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren oder mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank. Diese leitet den Antrag weiter an die KfW Bankengruppe. Sie können das Darlehen mit anderen Fördermitteln im Rahmen der relevanten EU-Beihilfegrenzen kombinieren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die gewerblich oder freiberuflich handeln und ihren Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland haben, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mindestens 50-prozentiger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die gewerblich handeln.
Nicht förderfähig
- •Von der Finanzierung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben
- •Leasingfinanzierungen sowie entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: kommune, oeffentlich, unternehmen, verband, verein
- €Förderbetrag: bis 50.000.000 €