VeröffentlichtZuschuss

Spartenoffene Förderung

Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Aktualisiert vor 19 Tagen

Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Vorhaben von Einrichtungen.

Programmdetails

Die spartenoffene Förderung unterstützt ein- und zweijährige Festivals sowie Vorhaben von Einrichtungen in Berlin. Die Förderung zielt darauf ab, kulturelle Projekte zu ermöglichen und die Vielfalt der Kulturszene zu stärken.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
1. Oktober 2023
Hinweise zur Frist
Anträge können bis zum 1. Oktober 2023 eingereicht werden.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

Kulturelle Einrichtungen, Festivals

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: verein, bildungseinrichtung, soziale_einrichtung, sonstige