VeröffentlichtZuschuss
Spartenoffene Förderung
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Aktualisiert vor 19 Tagen
Förderung für ein- und zweijährige Festivals und Vorhaben von Einrichtungen.
Programmdetails
Die spartenoffene Förderung unterstützt ein- und zweijährige Festivals sowie Vorhaben von Einrichtungen in Berlin. Die Förderung zielt darauf ab, kulturelle Projekte zu ermöglichen und die Vielfalt der Kulturszene zu stärken.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 1. Oktober 2023
- Hinweise zur Frist
- Anträge können bis zum 1. Oktober 2023 eingereicht werden.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
Kulturelle Einrichtungen, Festivals
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: verein, bildungseinrichtung, soziale_einrichtung, sonstige