VeröffentlichtZuschuss
Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.
Programmdetails
Das Land Hessen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Modernisierung und Erweiterung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (Ausstattungs- und Bauvorhaben). Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Modellvorhaben zur Weiterentwicklung geeigneter überbetrieblicher Berufsbildungszentren zu Kompetenzzentren (ausschließlich aus Landesmitteln). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme und dem jeweiligen Fördergebiet ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten erbringen, in GRW-Fördergebieten mindestens 10 Prozent. Die Höhe des Zuschusses für die Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die förderfähigen Ausgaben müssen bei Förderung mit EFRE-Mitteln bei Bauvorhaben EUR 500.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 100.000, bei Förderung mit Landesmitteln bei Bauvorhaben EUR 50.000 und bei Ausstattungsvorhaben EUR 10.000 übersteigen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100.000 € – 500.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Hessen
Antragsberechtigt
Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, öffentliche Einrichtungen, Verbände, Bildungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Hessen
- iAntragsteller: verein, gemeinnuetzig
- €Förderbetrag: 100.000 € – 500.000 €