VeröffentlichtZuschuss

Innovation in der Bauwirtschaft

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative, digitale Bauverfahren und ressourcenschonende Fertigungsverfahren. Die Förderung richtet sich an Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Zuschüsse können bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, maximal jedoch 400.000 EUR je Förderprojekt. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens per E-Mail an das Ministerium zu richten.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind insbesondere die am Bau beteiligten Akteurinnen und Akteure, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private oder gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 400.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson
  • Förderbetrag: bis 400.000 €