VeröffentlichtZuschuss
Innovation in der Bauwirtschaft
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative Forschungs-, Entwicklungs- und Modellvorhaben in der Bauwirtschaft mit Zuschüssen.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert innovative, digitale Bauverfahren und ressourcenschonende Fertigungsverfahren. Die Förderung richtet sich an Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen sowie Verbände und Vereine. Zuschüsse können bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, maximal jedoch 400.000 EUR je Förderprojekt. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens per E-Mail an das Ministerium zu richten.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind insbesondere die am Bau beteiligten Akteurinnen und Akteure, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private oder gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 400.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen, Verbände/Vereinigungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune, unternehmen, privatperson
- €Förderbetrag: bis 400.000 €