VeröffentlichtZuschuss
Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“
Deutsches Kinderhilfswerk
Unterstützt werden gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen.
Programmdetails
Mithilfe des Sonderfonds können psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen finanziert werden, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel werden bis zu 5.000 € pro Antrag zur Verfügung gestellt, Folgeanträge sind möglich. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, Eigenanteile bzw. Drittmittel sind nicht notwendig.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- fortlaufend
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften, andere Interessenvereinigungen