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Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“

Deutsches Kinderhilfswerk

Unterstützt werden gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen, die geflüchteten Kindern und ihren Familien in Deutschland helfen.

Programmdetails

Mithilfe des Sonderfonds können psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und weitere Hilfen finanziert werden, um ein kindgerechtes Aufwachsen in Deutschland zu ermöglichen. Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen. In der Regel werden bis zu 5.000 € pro Antrag zur Verfügung gestellt, Folgeanträge sind möglich. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung, Eigenanteile bzw. Drittmittel sind nicht notwendig.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 5.000 €
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
fortlaufend

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften, andere Interessenvereinigungen