VeröffentlichtZuschuss

Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Sachsen unterstützt den Wiederaufbau von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden.

Programmdetails

Das Land Sachsen unterstützt Sie durch Hilfen bei der Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur, die durch Elementarschadensereignisse von überörtlicher Bedeutung, wie zum Beispiel Hochwasser, Unwetter, Wirbelstürme, Dürre, Erdbeben oder Waldbrände verursacht wurden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen vor allem in folgenden Bereichen: Verkehrsinfrastruktur, Infrastruktur der Wasser- und Abfallwirtschaft sowie Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, soziale und Bildungsinfrastruktur, kommunale Verwaltungs- und sonstige Infrastruktur, Kultur-, Sport-, Freizeit-, Natur-, Umwelt- und Tourismusinfrastruktur sowie Einrichtungen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss reduziert sich für grundsätzlich versicherbare, aber nicht versicherte Objekte.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, nicht überwiegend landes- oder bundeseigen juristische Personen, Kirchen und Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Freistaat Sachsen, die Eigentümer der geschädigten Infrastruktur sind.

Es muss eine Feststellung des Kabinetts vorliegen, dass eine Naturkatastrophe stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Schadenshöhe,Bestätigung des Wiederaufbauplans

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Die Meldungen müssen innerhalb einer vom Staatsministerium des Innern bestimmten Frist erfolgen.

Förderregion

Sachsen

Antragsberechtigt

Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen
  • iAntragsteller: kommune
  • Förderbetrag: ab 10.000 €