VeröffentlichtZuschuss
Assistierte Reproduktion
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Sie erhalten die Förderung für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten und für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 800,00 EUR für eine IVF- und 900,00 EUR für eine ICSI-Behandlung und für den 4. Behandlungszyklus 1.600 EUR für eine IVF- und 1.800 EUR für eine ICSI-Behandlung.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Erforderliche Unterlagen
- Einschätzung des behandelnden Arztes
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 1.800 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: verein, privatperson
- €Förderbetrag: bis 1.800 €