VeröffentlichtZuschuss

Assistierte Reproduktion

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Paar mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Sie erhalten die Förderung für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder einer Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Die Höhe des Zuschusses beträgt für Ehepaare für den 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils der Behandlungskosten und für unverheiratete heterosexuelle Paare für den 1. bis 3. Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent und für den 4. Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt für den 1. bis 3. Behandlungszyklus 800,00 EUR für eine IVF- und 900,00 EUR für eine ICSI-Behandlung und für den 4. Behandlungszyklus 1.600 EUR für eine IVF- und 1.800 EUR für eine ICSI-Behandlung.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

Erforderliche Unterlagen

  • Einschätzung des behandelnden Arztes

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 1.800 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen vor Beginn der Behandlung eingereicht werden.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Ehepaare und heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: verein, privatperson
  • Förderbetrag: bis 1.800 €