VeröffentlichtZuschuss

Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Zuschüsse zur anteiligen Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte im Schienengüterverkehr.

Programmdetails

Die Förderung des Schienengüterverkehrs erfolgt über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte. Diese Maßnahme richtet sich an Unternehmen, die im Bereich Infrastruktur und Mobilität tätig sind. Der Förderantrag muss innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste für die Netzfahrplanperiode gestellt werden.

Voraussetzungen

Unternehmen im Schienengüterverkehr.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigte Entgeltliste

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste zu stellen.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen im Schienengüterverkehr

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: unternehmen