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Heimat-Werkstatt

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Organisationen bei Vorhaben zur Förderung des offenen Diskurses über Heimat.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Sie als Kommune oder Organisation bei Vorhaben, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse zu Fragen der lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region bringen. Sie erhalten die Förderung sowohl für neue Begegnungen sowie den Austausch und die Entwicklung von Gemeinschaftsprojekten von Menschen, die sich bereits in einer Region verwurzelt fühlen, als auch für Gemeinschaftsprojekte für jene, für die der Identifikationsprozess mit einer neuen Umgebung und gegebenenfalls mit einer neuen Sprache oder Kultur gerade erst begonnen hat. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 10.000 Euro. Die Förderhöhe muss mindestens 1.000 Euro betragen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.

Es muss ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess durchgeführt werden.

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 10.000 €
Förderquote
90 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Städte, Kreise, Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, verein, gemeinnuetzig, unternehmen, privatperson, stiftung, genossenschaft
  • Förderbetrag: 1.000 € – 10.000 €
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