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LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung

LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt)

Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sportlichen Bereichen in Sachsen-Anhalt. Förderung von 2.500 bis 75.000 €, max. 50 % der Gesamtkosten.

Programmdetails

LOTTO Sachsen-Anhalt vergibt auf Basis des Glücksspielgesetzes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) Zuwendungen für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sonstigen förderungswürdigen Bereichen wie Sport, Umwelt und kirchliche Denkmalpflege. Antragsteller müssen einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen. Privatpersonen und kommerzielle Vorhaben sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse sowie ein klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt. Eigenfinanzierung mindestens 15 %, max. 50 % Förderquote. Mindestantragssumme: 2.500 €, Obergrenze: 75.000 €. Fristen: bis 15.000 € mindestens 4 Monate vorher, über 15.000 € mindestens 8 Monate. Max. 2 Anträge/Jahr in Sport/Kultur. Nicht gefördert: Tagungen, Fahrzeuganschaffungen, Solaranlagen, lokale Feste, bereits begonnene Vorhaben. Digital beantragen: projektfoerderung.sachsen-anhalt-lotto.de

Voraussetzungen

Freistellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich.

Eigenanteil mindestens 15 % der Gesamtkosten.

Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse.

Klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt.

Max.

2 Anträge pro Jahr je Antragsteller in Sport/Kultur.

Ordnungsgemäße Abrechnung früherer Vorhaben.

Nicht förderfähig

  • Privatpersonen
  • kommerzielle Vorhaben
  • Tagungen/Kongresse
  • Fahrzeuganschaffungen
  • Solaranlagen
  • lokale Feste (Dorffeste/Jubiläen)
  • bereits begonnene Vorhaben
  • Projekte die Bund/Land finanzieren müssen.

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.500 € – 75.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Bis 15.000 €: mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Über 15.000 €: mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid; Vereine, Verbände, kirchliche Träger mit Sachsen-Anhalt-Bezug

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: gemeinnuetzig, verein
  • Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €
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