VeröffentlichtZuschuss
LOTTO Sachsen-Anhalt – Projektförderung
LOTTO Sachsen-Anhalt (Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt)
Zuschüsse für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sportlichen Bereichen in Sachsen-Anhalt. Förderung von 2.500 bis 75.000 €, max. 50 % der Gesamtkosten.
Programmdetails
LOTTO Sachsen-Anhalt vergibt auf Basis des Glücksspielgesetzes Sachsen-Anhalt (GlüG LSA) Zuwendungen für gemeinnützige Projekte in sozialen, kulturellen und sonstigen förderungswürdigen Bereichen wie Sport, Umwelt und kirchliche Denkmalpflege. Antragsteller müssen einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegen. Privatpersonen und kommerzielle Vorhaben sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse sowie ein klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt. Eigenfinanzierung mindestens 15 %, max. 50 % Förderquote. Mindestantragssumme: 2.500 €, Obergrenze: 75.000 €. Fristen: bis 15.000 € mindestens 4 Monate vorher, über 15.000 € mindestens 8 Monate. Max. 2 Anträge/Jahr in Sport/Kultur. Nicht gefördert: Tagungen, Fahrzeuganschaffungen, Solaranlagen, lokale Feste, bereits begonnene Vorhaben. Digital beantragen: projektfoerderung.sachsen-anhalt-lotto.de
Voraussetzungen
Freistellungsbescheid des Finanzamtes erforderlich.
Eigenanteil mindestens 15 % der Gesamtkosten.
Überregionalität, Modellcharakter oder besonderes Landesinteresse.
Klarer Bezug zu Sachsen-Anhalt.
Max.
2 Anträge pro Jahr je Antragsteller in Sport/Kultur.
Ordnungsgemäße Abrechnung früherer Vorhaben.
Nicht förderfähig
- •Privatpersonen
- •kommerzielle Vorhaben
- •Tagungen/Kongresse
- •Fahrzeuganschaffungen
- •Solaranlagen
- •lokale Feste (Dorffeste/Jubiläen)
- •bereits begonnene Vorhaben
- •Projekte die Bund/Land finanzieren müssen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.500 € – 75.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Bis 15.000 €: mindestens 4 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Über 15.000 €: mindestens 8 Monate vor Maßnahmebeginn einreichen. Verspätete Anträge werden abgelehnt.
Förderregion
Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt
Gemeinnützige Organisationen mit Freistellungsbescheid; Vereine, Verbände, kirchliche Träger mit Sachsen-Anhalt-Bezug
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Sachsen-Anhalt
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, verein
- €Förderbetrag: 2.500 € – 75.000 €