VeröffentlichtZuschuss

Soziale Infrastrukturmaßnahmen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Aktualisiert vor 19 Tagen

Die Mittel aus dem Programm werden für baulich-investive Maßnahmen in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt.

Programmdetails

Die Mittel aus dem Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen“ werden für baulich-investive Maßnahmen in den Handlungsräumen der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative eingesetzt. Finanziert werden Neubau, Erweiterung oder Ausbau bzw. Qualifizierung von Räumlichkeiten, die eine ressortübergreifende Mehrfachnutzung erlauben. Der Betrieb der sozialen Einrichtungen erfolgt durch eine andere Senatsverwaltung oder einen Bezirk. Die „Sozialen Infrastrukturmaßnahmen“ sind somit gelebte ressortübergreifende Kooperation im Rahmen der GI.

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 25.000.000 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Hinweise zur Frist
Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.

Förderregion

Berlin

Antragsberechtigt

sozial benachteiligte Quartiere

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Berlin
  • iAntragsteller: kommune, soziale_einrichtung
  • Förderbetrag: bis 25.000.000 €