VeröffentlichtZuschuss
Soziale Infrastrukturmaßnahmen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktualisiert vor 19 Tagen
Die Mittel aus dem Programm werden für baulich-investive Maßnahmen in sozial benachteiligten Quartieren eingesetzt.
Programmdetails
Die Mittel aus dem Programm „Soziale Infrastrukturmaßnahmen“ werden für baulich-investive Maßnahmen in den Handlungsräumen der ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative eingesetzt. Finanziert werden Neubau, Erweiterung oder Ausbau bzw. Qualifizierung von Räumlichkeiten, die eine ressortübergreifende Mehrfachnutzung erlauben. Der Betrieb der sozialen Einrichtungen erfolgt durch eine andere Senatsverwaltung oder einen Bezirk. Die „Sozialen Infrastrukturmaßnahmen“ sind somit gelebte ressortübergreifende Kooperation im Rahmen der GI.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 25.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Hinweise zur Frist
- Weitere Projekte können bis 2027 in die Förderung aufgenommen werden.
Förderregion
Berlin
Antragsberechtigt
sozial benachteiligte Quartiere
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Berlin
- iAntragsteller: kommune, soziale_einrichtung
- €Förderbetrag: bis 25.000.000 €