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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland.
Programmdetails
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden Querschnittstechnologien, Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, sowie die Elektrifizierung von kleinen Unternehmen. Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, kreditwürdig sind und die geförderte Maßnahme in Deutschland durchführen.
Nicht förderfähig
- •Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderart / Bereiche
- Darlehen
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Hinweise zur Frist
- Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Förderregion
Deutschland
Antragsberechtigt
Kleine Unternehmen, private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Landesunternehmen, freiberuflich Tätige oder Contractoren.