VeröffentlichtZuschuss

Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Unternehmen bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung einschließlich ausbildungsbegleitender Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Gefördert werden die Teilnahme an externen Weiterbildungsmaßnahmen, vor allem in Form von Seminaren, Lehrgängen, berufsbegleitenden Studienangeboten und wissenschaftlichen Weiterbildungen, die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch unternehmensexterne Dozentinnen und Dozenten, insbesondere die Durchführung von Inhouse-Seminaren und -Lehrgängen (Honorarausgaben), unabhängig von Weiterbildungsinhalten eigenständig angebotene Einzel- und Gruppencoachings und Supervisionen in einem Umfang von insgesamt höchstens 15 Zeitstunden je Beschäftigte und Beschäftigten oder Betriebsinhaberin und Betriebsinhaber innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr, Fernlehrgänge, die auf der Grundlage des Fernunterrichtsschutzgesetzes von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die auf Formen und Methoden des selbstgesteuerten Lernens zurückgreifen oder Weiterbildungsmaßnahmen in Form von E-Learning, Blended Learning, Online-Formaten oder sonstigen Webinar ähnlichen Formaten. Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen sowohl in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen durchgeführt werden. Sie erhalten die Förderung besonders für Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Gestaltung ökologischer und digitaler Transformationsprozesse im Unternehmen, zu Themen der Personal- und Organisationsentwicklung, der Gestaltung digitaler Transformationsprozesse, zur Gestaltung fairer und nachhaltiger Arbeitsbedingungen in den Unternehmen sowie zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik, zur Erhöhung der Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten, älteren oder atypisch Beschäftigten, von Menschen mit Behinderungen sowie von Beschäftigten mit Migrationshintergrund.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, Selbstständige und freiberuflich Tätige sowie Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt.

Nicht förderfähig

  • Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten werden nur bei der Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Rahmen von Ansiedlungs-
  • Umstrukturierungs- oder Erweiterungsinvestitionen gefördert.

Auf einen Blick

Förderbetrag
1.000 € – 100.000 €
Förderquote
60 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: unternehmen
  • Förderbetrag: 1.000 € – 100.000 €
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen – Förderprogramm | FörderBase