VeröffentlichtZuschuss
Förderung von städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Halle (Saale)
Stadt Halle (Saale)
Förderfähig sind Bürgerreisen, Besuche, Schüleraustausche und Projekte zur Vertiefung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen.
Programmdetails
Förderfähig sind auf der Grundlage der jeweiligen Partnerschaftsverträge: 1. Bürgerreisen zu Partnerstädten und befreundeten Städten der Stadt Halle (Saale), 2. Besuche aus Partnerstädten und befreundeten Städten der Stadt Halle (Saale), 3. Schüleraustausche, 4. Begegnungen zwischen Einwohner:innen der Stadt Halle (Saale) und einer Partnerstadt bzw. befreundeten Stadt, 5. Projekte, die den Partnerschaftsgedanken und die Beziehungen zu Partnerstädten und befreundeten Städten der Stadt Halle (Saale) in der halleschen Bevölkerung vertiefen. Alle beantragten Projekte müssen nachweislich im öffentlichen Interesse der Stadt Halle (Saale) liegen und das Ziel der Förderung, Pflege und Intensivierung der jeweiligen Partnerschaften verfolgen. Für Bürgerreisen in Partnerstädte und befreundete Städte kann ein Zuschuss in Höhe von 50 Euro pro Person, höchstens jedoch 1.000 Euro je Fahrt gewährt werden. Besuchsprogramme für Gäste aus den Partnerstädten und befreundeten Städten können mit einem Zuschuss von bis zu 500 Euro unterstützt werden. Bei Schüleraustauschfahrten in die Partnerstädte und befreundeten Städte der Stadt Halle (Saale) können Fahrtkostenzuschüsse in Höhe von 50 Euro pro Person gewährt werden. Bei Gegenbesuchen von Schulklassen der Partnerstädte bzw. der befreundeten Städte in Halle (Saale) kann für die Gestaltung eines von der Schule ausgearbeiteten Programms ein Zuschuss von bis zu 500 Euro gewährt werden. Projekte zur Förderung des Partnerschaftsgedankens und der Partnerschaften zwischen den halleschen Partnerstädten und der halleschen Bevölkerung können mit bis zu 500 Euro unterstützt werden. Über Zuwendungen aus Anlass offizieller Veranstaltungen der Partnerstädte und befreundeten Städte entscheidet die Stadt Halle (Saale) im Einzelfall.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen, die ihren Sitz in der Stadt Halle (Saale) haben.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 50 € – 1.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich, mindestens acht Wochen vor Projektbeginn
Förderregion
Halle (Saale)
Antragsberechtigt
Vereine, Schulen, Partnerschaftskreise und sonstige Vereinigungen