VeröffentlichtZuschuss
Doris-Wuppermann-Stiftung
Doris-Wuppermann-Stiftung
Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen.
Programmdetails
Die Stiftung will junge Menschen zum politischen Handeln ermuntern und ihr politisches Engagement unterstützen. Dazu fördert und ermöglicht Sie im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung engagierter junger Menschen. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern * Stärkung politischer Beteiligungsformen und Empowerment von Kindern und Jugendlichen * Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierungsarbeit * Klimaschutz demokratisch gestalten * Erinnerungskultur bewahren Grundsätzlich sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen, antragsberechtigt. Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Doris-Wuppermann-Stiftung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eingetragene Vereine (e.V.) oder kommunale Jugendeinrichtungen. Die Initiative, die den Antrag stellt, muss rechtsfähig und gemeinnützig sein. Initiativen, die nicht rechtsfähig sind, sollten sich bitte einen gemeinnützigen Träger suchen. Anträge werden laufend entgegengenommen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen.
Es können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder beantragen.
Nicht förderfähig
- •Initiativen
- •die nicht rechtsfähig sind
- •sollten sich einen gemeinnützigen Träger suchen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 5.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Antragstellung fortlaufend möglich
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Einzelpersonen, Initiativen, Vereine