VeröffentlichtZuschuss

Förderprogramm Ländliche Weiterbildung

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Aktualisiert vor 29 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum mit Zuschüssen.

Programmdetails

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Durchführung und dem Besuch von praktischen Lehrgängen, Seminaren und Vortragsveranstaltungen im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Wenn Sie eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, beträgt die Höhe des Zuschusses EUR 12,00 je voller Stunde. Bei Veranstaltungen mit regionalem oder landesweitem Charakter können Sie auf Antrag bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bekommen. Wenn Sie an praktischen Lehrgängen und Seminaren teilnehmen, bekommen Sie Zuschüsse zu den Fahrtkosten sowie den Kosten für Verpflegung und Unterkunft bei einer Dauer von mindestens 6 Stunden pro Tag in Höhe von EUR 6,00 täglich, bei Notwendigkeit der Übernachtung außerhalb des Wohnorts in Höhe von EUR 12,00 täglich. Zuschüsse unter EUR 20,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer werden nicht bewilligt. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist, sowie Teilnehmende an Weiterbildungsmaßnahmen staatlicher und nichtstaatlicher Bildungseinrichtungen.

Teilnehmer müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen und ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20 €
Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Anträge müssen bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Förderregion

Baden-Württemberg

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtungen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Baden-Württemberg
  • iAntragsteller: privatperson, verein, gemeinnuetzig
  • Förderbetrag: ab 20 €