VeröffentlichtSoziales
Förderung der Eudim-Stiftung
eudim-Stiftung für soziale Gerechtigkeit
Programmdetails
Seit 35 Jahren gibt es eudim e.V./Stiftung mit Sitz in Stuttgart. In diesen 35 Jahren wurden 355 Projekte für soziale Gerechtigkeit weltweit mit einer Fördersumme von 1,7 Millionen € unterstützt.
In der Stiftung arbeiteten und arbeiten von 1989 bis heute nur Ehrenamtliche. So kommen die Spenden und die Erträge aus dem Stiftungsvermögen fast zu 100% bei den Projekten an.
In den letzten 35 Jahren hat eudim viele unterschiedliche Projekte in Deutschland, Europa, Afrika, Asien und Südamerika gefördert und mit Anschubfinanzierungen versehen. Der Stiftungsrat hat erkannt, dass es an der Zeit ist, sich mehr auf ein konkretes Thema zu fokussieren.
„Lebenswert Zukunft – erfülltes und würdiges Altern ermöglichen“ ist die neue thematische Ausrichtung der eudim-Stiftung.
Alte Menschen stehen nicht so sehr im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Oft reicht die Rente nicht, sind die Wohnungen nicht mehr bezahlbar. Die Folge ist in vielen Fällen Verarmung und Vereinsamung.
eudim will in Zukunft Initiativen unterstützen, die dafür sorgen, dass Menschen im Alter nicht allein sein müssen. Oft geht es hierbei um die Wohnsituation, um Teilhabe an der Gesellschaft, um Gesundheit, Pflege und um Mobilität.
👥Zielgruppen/Bedingungen
- Art und Umfang des Projekts, Entstehungsgeschichte und augenblicklicher Stand
- Eine kurze Darstellung der konkreten Arbeit oder Ausbaustufe, für die Sie die Förderung benötigen
- Einen detaillierten Investitions- und Finanzierungsplan
- Eine Angabe über die Höhe der Fördersumme, die Sie benötigen und auch über die Summe, die eudim dazu beitragen sollte.
- Alle Unterlagen, Beschreibungen und Faltblätter, die Sie bisher für Ihr Projekt erstellt haben.
- Wenn Sie mehrere Stiftungen und/oder andere Förderer angefragt haben, nennen Sie diese mit dem augenblicklichen Verhandlungsstand (Angefragt, Zusage etc.). Wir erwarten, dass Sie uns im Zeitraum zwischen Antragstellung und dem Datum der Verteilerausschusssitzung (auf Termine und Aktuelles ersichtlich) in dieser Frage auf dem Laufenden halten
- Die Stiftung benötigt die Satzung Ihres Vereins sowie den Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes (Anerkennung der Gemeinnützigkeit).
Die eudim-Stiftung bekennt sich zu den Werten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet in Paris, 1948. In der Präambel heißt es:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Sie beabsichtigen, bei der eudim-Stiftung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu stellen? Dazu werden unbedingt folgende Angaben von Ihnen benötigt:
📋Hinweise zur Antragstellung/Bewerbung
Vollständige Anträge mit den geforderten Unterlagen können nur auf dem Postweg eingereicht werden. Anträge per E-Mail oder Fax werden nicht akzeptiert. Es gilt das Datum des Poststempels.
Der Antrag wird auf der nächstmöglichen Sitzung (jedes Jahr jeweils im Frühjahr und Herbst; die Termine für den Einsendeschluss Ihrer Unterlagen siehe Webseite) beraten und entschieden. Nach einer Zusage wird ohne weitere Aufforderung eine vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigung erwartet.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
ℹWeitere Informationen
- Link zur Förderung
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Soziales
- Hinweise zur Frist
- Fortlaufende Förderung
Förderregion
Bundesweit
Antragsberechtigt
Vereine, Initiativen, gemeinnützige Organisationen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Bundesweit
- iAntragsteller: gemeinnuetzig, initiative, verein