Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Förderung für Unternehmen, die regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte im Linienverkehr auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen.
Programmdetails
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland, die den GST-Linienverkehr auf Wasserstraßen betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Mindestens einer der Umschlagorte des GST liegt an einer Bundeswasserstraße.
Sie richten den Linienverkehr langfristig ein und wollen das Angebot über den Bewilligungszeitraum hinaus anbieten.
Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.
Nicht förderfähig
- •Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen
- •die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben
- •sowie Unternehmen
- •über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 50 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
Antragsberechtigt
Unternehmen mit Sitz oder selbstständiger Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland