VeröffentlichtZuschuss
Überbetriebliche Ausbildung im Agrarbereich
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Aktualisiert vor 22 Tagen
Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen im Agrarbereich beantragen.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Bildungseinrichtung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich. Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen sowie für die Unterbringung während der Maßnahmen. Die Höhe Ihres Zuschusses für die Lehrgangskosten beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, bezogen auf die vorab ermittelten Kostensätze des Heinz-Piest-Instituts. Als Übernachtungspauschale erhalten Sie EUR 14,40 je Auszubildenden und Übernachtung. Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 6 Wochen vor Beginn Ihrer Maßnahme bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung.
Die Maßnahme muss sich an Auszubildende in Unternehmen des privaten Rechts richten, die ihren Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben oder deren Ausbildungsbetrieb sich dort befindet.
Auf einen Blick
- Förderquote
- 70 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Bildungseinrichtungen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern