VeröffentlichtZuschuss
Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Gemeinden bei Rückbauvorhaben zur Beseitigung von Wohnungsleerständen.
Programmdetails
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als Gemeinde bei Rückbauvorhaben in Gebieten, die von Ihnen als Fördergebiet festgelegt worden sind. Sie erhalten die Förderung für einzelne Rückbaumaßnahmen, die Teil einer Gesamtmaßnahme sind und von den Eigentümerinnen und Eigentümern oder auch Erbbauberechtigten der Gebäudegrundstücke durchgeführt werden. Dazu gehören die Freimachung von Wohnungen, der unmittelbare Rückbau (Kosten für den Abriss) und eine einfache Herrichtung des Grundstücks. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die das entsprechende Fördergebiet durch Beschluss festlegen müssen.
Auf einen Blick
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.
Förderregion
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt
Gemeinden
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Mecklenburg-Vorpommern
- iAntragsteller: kommune