VeröffentlichtZuschuss
Fonds Kulturelle Bildung im Alter
kubia – Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und inklusive Kultur
Aktualisiert vor 22 Tagen
Der Fonds unterstützt Projekte, die die Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlich-kulturellen Leben fördern.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung modellhafter Projekte, die zur Stärkung und Entwicklung der kulturellen Bildung von älteren, alten und hochaltrigen Menschen mit und ohne Einschränkungen beitragen. Sie erhalten die Förderung vor allem für Maßnahmen für Personen und Gruppen, die bisher kaum oder nicht an Kunst und Kultur teilhaben. Im Jahr 2026 lautet der Förderschwerpunkt „Who cares? Kulturteilhabe mit gesundheitlicher Einschränkung“. Sie müssen eine angemessene Eigenleistung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen, als kommunale Antragstellerin oder Antragsteller normalerweise mindestens 20 Prozent.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Kulturschaffenden, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit.
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsformular
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 2.000 €
- Förderquote
- 10 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 30. September 2026
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr eingereicht werden.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen, Einrichtungen der sozialen Altenarbeit
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: verein, kommune, stiftung
- €Förderbetrag: ab 2.000 €