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Kommunalrichtlinie – Bundesförderung kommunaler Klimaschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Aktualisiert vor 12 Tagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klimaschutzmaßnahmen gemeinnütziger Organisationen und Kommunen – Programmlaufzeit bis Ende 2027.

Programmdetails

Die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Klimaschutzmaßnahmen gemeinnütziger Organisationen sowie Kommunen, darunter Energieeffizienzberatung und Investitionen. Der Förderzeitraum läuft vom 1. November 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Anträge sind ganzjährig für bestimmte Maßnahmen möglich. Kontakt: Service Center +49 30 39001 170.

Auf einen Blick

Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Laufend (Programmlaufzeit bis 31.12.2027)

Förderregion

["Bundesweit"]

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: ["Bundesweit"]
  • iAntragsteller: Gemeinnützige Organisationen, Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts