VeröffentlichtZuschuss

Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das BMBF fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme.

Programmdetails

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie im Rahmen der Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. Das BMBF fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Elektroniksysteme und intelligente Systeme, einschließlich der interdisziplinären Aspekte zu beispielsweise physischen Systemen und integrierter Photonik. Sie bekommen die Förderung für industrielle Verbundvorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 4 Jahren. Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache für das Gesamtvorhaben ein. Nach der positiven Bewertung und Auswahl des Vorhabens durch das Gemeinsame Unternehmen KDT und das BMBF werden Sie schriftlich aufgefordert, förmliche nationale Förderanträge einzureichen. Für Ihren Antrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht normalerweise jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2027.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.

Erforderliche Unterlagen

  • Gemeinschaftliche Projektskizze in elektronischer Form und englischer Sprache

Auf einen Blick

Förderquote
50 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Hinweise zur Frist
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen bis voraussichtlich 2027.

Förderregion

bundesweit

Antragsberechtigt

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: bundesweit
  • iAntragsteller: forschung, unternehmen