VeröffentlichtZuschuss

Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Investitionen in die Infrastruktur überbetrieblicher Berufsbildungsstätten.

Programmdetails

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS). Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr geplantes Vorhaben müssen Sie zunächst dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt anzeigen. Nachdem Ihre Förderfähigkeit festgestellt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt ein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt sind, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände.

Nicht förderfähig

  • Träger von Berufsbildungsstätten
  • in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die vor allem dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen
  • werden nicht gefördert.

Auf einen Blick

Förderquote
15 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss

Förderregion

Sachsen-Anhalt

Antragsberechtigt

Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Sachsen-Anhalt
  • iAntragsteller: kommune, oeffentlich, verband, verein