VeröffentlichtZuschuss
REAG / GARP - Programm
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Geprüft vor 46 Tagen
Das REAG / GARP-Programm unterstützt Sie finanziell und organisatorisch bei der freiwilligen Rückkehr in Ihre Heimat oder bei der Weiterwanderung in ein anderes Land.
Programmdetails
Das REAG / GARP-Programm hilft Ihnen in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket. Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder durch das Programm StarthilfePlus. Welche Unterstützung gibt es? Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab. So könnten Sie unterstützt werden: Flug- oder Busticket, Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof, Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200,00 EUR pro Person (100,00 EUR pro Person unter 18 Jahren), medizinische Unterstützung während der Reise und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft), einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500,00 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Personen aus Nicht-EU-Ländern, die ein Asylbegehren geäußert, aber noch keinen rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben, sich im Asylverfahren befinden, deren Asylantrag abgelehnt wurde und nachvollziehbar ausreisepflichtig sind oder die asylberechtigt sind oder eine Duldung besitzen.
Nicht förderfähig
- •Personen mit Unionsbürgerschaft können keine Unterstützungsleistungen erhalten
- •es sei denn
- •sie sind Opfer von Menschenhandel oder Zwangsprostitution.
Erforderliche Unterlagen
- gültiges Reisedokument (Reisepass oder Passersatzpapier),Nachweis für dauerhaften Aufenthalt im Zielland (bei Weiterwanderung),ärztliche Bescheinigung (bei medizinischen Fällen oder Schwangerschaft)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 200 € – 4.000 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
Förderregion
bundesweit
Antragsberechtigt
Privatpersonen aus Nicht-EU-Ländern, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten.
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: bundesweit
- iAntragsteller: privatperson
- €Förderbetrag: 200 € – 4.000 €