VeröffentlichtZuschuss
Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Aktualisiert vor 22 Tagen
Förderung für wasserwirtschaftliche Vorhaben im Rheinischen Revier.
Programmdetails
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Rheinischen Revier. Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen: Förderbereich 1 – Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern: wasserbauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Flächenbereitstellung, Förderbereich 2 – Abwassertechnische Maßnahmen: Retentionsbodenfilteranlagen, Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen, Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und Anstalten öffentlichen Rechts.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 200.000 €
- Förderquote
- 80 %
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Juli 2026
- Hinweise zur Frist
- Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen.
Förderregion
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Nordrhein-Westfalen
- iAntragsteller: kommune, verein
- €Förderbetrag: ab 200.000 €