VeröffentlichtZuschuss

Umsetzung der blauen Infrastruktur im Rheinischen Revier (FöRL BIRR)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktualisiert vor 22 Tagen

Förderung für wasserwirtschaftliche Vorhaben im Rheinischen Revier.

Programmdetails

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE /JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Anpassung an den veränderten Wasserhaushalt im Zuge des schrittweisen Ausstiegs aus der Kohleverstromung im Rheinischen Revier. Sie erhalten die Förderung in 2 Förderbereichen: Förderbereich 1 – Maßnahmen der Wasserwirtschaft an Oberflächengewässern: wasserbauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Flächenbereitstellung, Förderbereich 2 – Abwassertechnische Maßnahmen: Retentionsbodenfilteranlagen, Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen, Verlegung von Verbindungskanälen, Kanalleitungen und Einleitstellen sowie technische Maßnahmen zur weitergehenden Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 200.000.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, vor allem Gemeinden, Gemeindeverbände, sondergesetzliche Wasserverbände, Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz und Anstalten öffentlichen Rechts.

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 200.000 €
Förderquote
80 %
Förderart / Bereiche
Zuschuss
Antragsfrist
31. Juli 2026
Hinweise zur Frist
Bis einschließlich 31.7.2026 müssen Sie für Ihre Ausgaben einen vollständigen Mittelabruf geltend machen.

Förderregion

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtigt

Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Voraussetzungen im Überblick

  • Gemeinnützig: Keine Angabe
  • Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
  • iRegion: Nordrhein-Westfalen
  • iAntragsteller: kommune, verein
  • Förderbetrag: ab 200.000 €