VeröffentlichtZuschuss
Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Aktualisiert vor 21 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Finanzierung von Personalkosten für sozialpädagogische Fachkräfte in der Jugendsozialarbeit an Schulen.
Programmdetails
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Personalkosten von qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften, wenn Sie Maßnahmen der Jugendsozialarbeit an Schulen planen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben, die dazu beitragen, soziale Benachteiligungen unter den jungen Menschen auszugleichen, die jungen Menschen bei der Bewältigung individueller Problemlagen besser zu unterstützen und unter dem Aspekt der Sozialraumorientierung die besonderen Bedingungen und Bedürfnisse vor Ort im Sinne der Kinder und Jugendlichen zu berücksichtigen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 16.700 pro Vollzeitstelle, bei Teilzeitkräften entsprechend reduziert. Richten Sie Ihren Antrag für das darauffolgende Schuljahr bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.7. eines Jahres an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger öffentlicher Schulen.
Die Jugendsozialarbeit muss an der Schule verortet sein und in Abstimmung mit dem Schulträger, dem Jugendamt und der Schule erfolgen.
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 16.700 € – 16.700 €
- Förderart / Bereiche
- Zuschuss
- Hinweise zur Frist
- Anträge müssen bis zum 31.7. eines Jahres eingereicht werden.
Förderregion
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt
Öffentliche Einrichtungen, Kommunen
Voraussetzungen im Überblick
- ✓Gemeinnützig: Keine Angabe
- ✓Vorhabenbeginn: Keine Einschränkung
- iRegion: Baden-Württemberg
- iAntragsteller: kommune, soziale_einrichtung
- €Förderbetrag: 16.700 € – 16.700 €